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Sanierungsklausel als Beihilfe

Aus formalen Gründen wurde die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen, der die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten einstuft.

Nachdem die EU-Kommission die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe gewertet hatte, musste die Bundesrepublik die Sanierungsklausel zumindest vorerst wieder rückgängig machen. Jetzt hat aber das Gericht der Europäischen Union die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen. Allerdings wurde die Klage nicht etwa abgewiesen, weil das Gericht die Auffassung der Kommission teilt, sondern weil die Bundesregierung die Klagefrist um einen Tag versäumt hat. Zumindest vom Gericht ist also keine Unterstützung für die Wiedereinführung der Sanierungsklausel zu erwarten.